Private Arbeitslosenversicherung Finanzielle Unterstützung bei einer Kündigung

Was passiert mit Ihren finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie arbeitslos werden? Die Miete muss bezahlt werden, die Raten für die eigenen vier Wände, Kredite müssen bedient werden, die alltäglichen Kosten ebenso. Das Gehalt ist dafür eingeplant, genau diese finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die private Arbeitslosenversicherung schließt in diesem Fall die Lücke zwischen Arbeitslosengeld und Ihrem Nettogehalt.

Ein Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger ist schnell passiert. Und kann für den Verursacher teuer werden.

Warum eine private Arbeitslosenversicherung unverzichtbar ist

Das Arbeitslosengeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens. Die Differenz summiert sich schnell zu einer spürbaren monatlichen Belastung.

Einkommenslücke schließen

Das Arbeitslosengeld ersetzt maximal 67 % des bisherigen Nettoeinkommens. Die Differenz summiert sich schnell zu einer spürbaren monatlichen Belastung.

Laufende Kosten absichern

Fixkosten wie Miete, Kredite und Versicherungen bleiben bestehen. Ohne zusätzliche Absicherung entsteht schnell finanzieller Druck.

Rücklagen schützen

Ersparnisse sind oft schneller aufgebraucht als gedacht. Die Versicherung sorgt dafür, dass langfristig aufgebaute Reserven erhalten bleiben.

Zeit für die richtige Entscheidung gewinnen

Finanzieller Druck führt häufig zu vorschnellen Entscheidungen im Jobwechsel. Eine Absicherung schafft Ruhe und ermöglicht es, den nächsten Schritt strategisch zu planen.

Eine private Arbeitslosenversicherung sorgt nicht dafür, dass Arbeitslosigkeit verhindert wird – aber sie entscheidet darüber, ob sie zu einem finanziellen Problem wird.

Kurz gesagt: Egal, was der Grund für eine betriebsbedingte Kündigung auch ist. In allen Fällen kann eine private Arbeitslosenversicherung helfen, die finanziellen Folgen einer drohenden Arbeitslosigkeit zu mildern.

Für wen ist eine private Arbeitsosenversicherung sinnvoll?

Eine private Arbeitslosenversicherung ist nicht für jeden zwingend notwendig, doch für bestimmte Berufs- und Lebenssituationen bietet sie eine entscheidende Absicherung. Insbesondere folgende Personengruppen sollten eine private Arbeitslosenversicherung ernsthaft in Betracht ziehen:
Wer als Haupt- oder Alleinverdiener für eine Familie verantwortlich ist, trägt oft hohe finanzielle Verpflichtungen. Ein plötzlicher Jobverlust könnte die Existenzgrundlage der ganzen Familie gefährden. Die private Arbeitslosenversicherung bietet hier eine wichtige finanzielle Sicherheit und schützt vor finanziellen Engpässen.
Beschäftigte in Branchen, die starken wirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, wie etwa der Automobilindustrie, dem Bankwesen oder dem Einzelhandel, haben ein erhöhtes Risiko, ihre Stelle zu verlieren. Eine private Arbeitslosenversicherung hilft, diese Unsicherheit abzufedern und sorgt für mehr Planungssicherheit.
Führungskräfte mit überdurchschnittlich hohem Einkommen erhalten oft nur einen begrenzten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, der deutlich unter ihrem gewohnten Einkommen liegt. Um den Lebensstandard im Falle einer Arbeitslosigkeit zu halten, ist eine private Absicherung sinnvoll.
Wer Immobilien finanziert, Kredite abbezahlt oder langfristige Leasingverträge abgeschlossen hat, ist auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes könnte erhebliche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Hier sorgt die private Arbeitslosenversicherung dafür, dass laufende Verpflichtungen auch bei Arbeitslosigkeit weiter erfüllt werden können. In diesen Situationen und Zielgruppen erweist sich eine private Arbeitslosenversicherung als entscheidender Baustein zur finanziellen Stabilität und zur Absicherung des persönlichen Lebensstandards.

Welche Leistungen bietet die private Arbeitslosenversicherung?

Der Gehaltsschutzbrief als private Arbeitslosenversicherung zahlt Ihnen nach Ablauf der Karenzzeit von 30 Tagen rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit die versicherte Leistung. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie betriebsbedingt Ihre Arbeit verlieren. Das heißt: Der Verlust Ihrer Arbeit ist aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig – zum Beispiel bei Absatzschwierigkeiten oder wenn Arbeitsplätze aus anderen Gründen wegfallen. 

Versichert ist im Gehaltsschutzbrief als private Arbeitslosenversicherung außerdem eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, um eine betriebsbedingte Kündigung oder Freistellung zu vermeiden. Versicherbar ist die Einkommenslücke zwischen Ihrem Nettogehalt und dem Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Leistung aus der privaten Arbeitslosenversicherung erhalten Sie, solange Sie Leistungen nach dem ALG I beziehen – maximal für 24 Monate.

In welcher Höhe kann man eine private Arbeitslosenversicherung abschließen?

Die möglichen Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung betragen bis zu 2.000 Euro, maximal ist jedoch eine Absicherung in Höhe Ihrer voraussichtlichen Versorgungslücke bei Arbeitslosigkeit möglich.

Denken Sie bei der Wahl der richtigen Absicherung an die relevanten Faktoren. Der Gehaltsschutzbrief als Arbeitslosenversicherung soll die finanzielle Lücke schließen, die eine Arbeitslosigkeit verursacht: Je nach Familienstand beträgt diese 33 bis 40 Prozent Ihres letzten Nettogehalts. 

Um die richtige Rentenhöhe der Arbeitslosenzusatzversicherung zu ermitteln, fragen Sie sich, wie groß Ihre individuelle Finanzlücke im Falle einer Arbeitslosigkeit sein wird:

  • Haben Sie Ersparnisse, die den Bedarf reduzieren? Oder sind Sie vom ersten Tag einer Arbeitslosigkeit auf Zusatzleistungen angewiesen?
  • Brauchen Sie zudem bei einer Arbeitslosigkeit das gleiche Einkommensniveau wie zu Zeiten einer Erwerbstätigkeit – oder fallen ggf. Kosten weg?
  • Und nicht zuletzt sollten Sie überlegen, wie es in Ihrer Branche und in Ihrem Job-Umfeld aussieht: Werden Sie schnell wieder eine Anstellung finden, oder ist die zu erwartende finanzielle Lücke größer, weil Sie eine längere Arbeitslosigkeit befürchten.

Die Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung lassen sich natürlich jederzeit anpassen, wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert.

Jetzt das Einkommen absichern

Das gesetzliche Arbeitslosengeld reicht oft nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die finanzielle Lücke entsteht sofort – und wächst mit jedem Monat. Sichern Sie sich rechtzeitig ab.

Was kann ich im Gehaltsschutzbrief zusätzlich absichern?

Der Gehaltsschutzbrief kann von Ihnen ergänzt werden um Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Versichert ist dann eine Zahlung, wenn Sie eine Einkommenslücke haben bei Bezug von Krankengeld (bei gesetzlicher Krankenversicherung), bei Krankentagegeld (bei privater Krankenversicherung) bzw. Verletztengeld (bei gesetzlicher Unfallversicherung). Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre letzte berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise mehr ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Geleistet wird dann gegen Nachweis ab dem 43. Tag einer Krankschreibung.

savme: Anbieter des Gehaltsschutzbriefes

Partner von savme für den Gehaltsschutzbrief sind namhafte Versicherer wie die AXA oder die Ideal Versicherung. savme hat die Police neu auf den Markt gebracht und ist mittlerweile leider der einzige Anbieter mit diesem Leistungsumfang.

Andere Arbeitslosenversicherungen wie die der R+V werden nicht mehr angeboten oder sind eher als Restschuldversicherung ausgeprägt, übernehmen also nur Raten- und Kreditverpflichtungen – es gibt aber nicht wie bei savme eine frei verfügbare Versicherungsleistung.

Welche Kosten entstehen bei einer Arbeitslosigkeitsversicherung?

Die Kosten der privaten Arbeitslosenversicherung, die oft auch als Arbeitslosigkeitsversicherung bezeichnet wird, bemessen sich zum einen nach der Höhe der monatlichen Zahlung, die Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit versichert sehen möchten.

Zum anderen hängt der Beitrag davon ab, welche Zusatzleistungen Sie im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung versichern möchten.

Nehmen wir einmal an, Sie verdienen 4.500 Euro brutto und beziehen als gesetzlich Pflichtversicherter Kindergeld. Sie erhalten dann netto 2.879 Euro, bei Arbeitslosigkeit bekommen Sie 1.902 Euro Arbeitslosengeld. Es entsteht in diesem Fall eine Einkommenslücke zwischen dem Arbeitslosengeld und dem bisherigen Nettoeinkommen von 976 Euro. Wenn Sie bei gleichen Rahmenbedingungen erkranken, stehen Ihnen 2.277 Euro Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zu. In diesem Fall bleibt immerhin eine Lücke von 602 Euro zwischen dem letzten Netto-Einkommen vor der Erkrankung und dem Krankengeld, das Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten.

Um die Lücke im Fall einer Arbeitslosigkeit zu schließen, müssen Sie einen monatlichen Beitrag avon 35,72 Euro aufwenden – nicht viel, wenn man bedenkt, dass Sie dafür Ihr Einkommen um 976 Euro aufstocken.

Möchten Sie im Falle einer Erkrankung weiterhin über Ihr bisheriges Nettoeinkommen verfügen und die fehlenden 602 Euro aufstocken, wird dafür im Monat ein Beitrag von 15,65 Euro fällig. Natürlich können Sie im Rahmen der Arbeitslosigkeitsversicherung beide Absicherungen miteinander kombinieren.

Private Arbeitslosenversicherung ohne Wartezeit

Immer wieder werden wir gefragt, ob es nicht eine private Arbeitslosenversicherung ohne Wartezeit gibt. Leider wird ein solcher Schutz nicht angeboten – und er würde auch wenig bringen. Denn die Anbieter einer privaten Arbeitslosenversicherung werden sich immer genau anschauen, welche Tätigkeit bei welchem Arbeitgeber versichert werden soll. Kriselt es dort bereits oder schwächelt eine ganze Branche und Sie wollen sich deswegen privat gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit versichern, dann dürfte der Antrag in aller Regel nach dem Arbeitgeber-Check abgelehnt werden.

Warum die private Arbeitslosenversicherung über optimal-absichern.de abschließen?

Wer eine private Arbeitslosenversicherung sucht, möchte vor allem eines: echte finanzielle Stabilität, wenn der Job plötzlich wegfällt. Genau an diesem Punkt setzen wir an. Wir vergleichen nicht nur Beiträge oder Leistungen, sondern prüfen sehr konkret, wie zuverlässig ein Tarif im Ernstfall Einkommen ersetzt, welche Bedingungen wirklich zählen – und wo Risiken lauern, die im Kleingedruckten sonst leicht übersehen werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

100 % in Ihrem Interesse

Wir vermitteln nicht „den Tarif des Tages“, sondern die Lösung, die zu Ihrem Leben passt.

Verständliche Beratung statt Fachchinesisch

Wir erklären, was Sie wirklich schützt – und was überflüssig wäre.

Schnell, transparent, stressfrei

Vergleich, Empfehlung und Abschluss in wenigen Minuten – aber mit der Tiefe eines Profis.

Garantiert leistungsstark

Wir zeigen verständlich, welche Bedingungen im Leistungsfall entscheidend sind – etwa bei betriebsbedingter Kündigung, Insolvenz oder Aufhebungsverträgen.

Ihr bester Schutz

Wir sorgen dafür, dass Ihr Einkommen professionell und mit dem besten Schutz am Markt abgesichert ist.

Schadenfall-Begleitung

Wenn etwas passiert, lassen wir Sie nicht allein. Wir helfen bei der Abwicklung und sprechen im Zweifel direkt mit dem Versicherer.

Typische Irrtümer und Missverständnisse bei der privaten Arbeitslosenversicherung

Bei der privaten Arbeitslosenversicherung existieren zahlreiche Missverständnisse und Irrtümer, die bei Versicherten oft zu falschen Erwartungen führen können. Nicht selten bemerken Verbraucher erst im Ernstfall, dass ihre Annahmen über Leistungen, Wartezeiten und Anspruchsvoraussetzungen nicht zutreffen. Damit Sie sich auf Ihre private Arbeitslosenversicherung wirklich verlassen können, haben wir hier die häufigsten Irrtümer und Missverständnisse zusammengefasst und klargestellt. So können Sie sich optimal informieren und Ihre Vorsorge gezielt planen.

Die private Arbeitslosenversicherung zahlt sofort bei Arbeitslosigkeit

Oftmals denken Versicherte, sie erhalten Leistungen unmittelbar nach Jobverlust. Tatsächlich gilt aber eine vertraglich festgelegte Warte- bzw. Karenzzeit, die 90 Tage beträgt.

Private Arbeitslosenversicherungen zahlen auch bei Kurzarbeit

Manche Versicherte nehmen irrtümlich an, dass ihre private Arbeitslosenversicherung auch bei Kurzarbeit einspringt. Meistens ist Kurzarbeit jedoch explizit ausgeschlossen und stellt keinen Versicherungsfall dar.

Eine private Arbeitslosenversicherung zahlt unbegrenzt lange

Die Dauer der Leistungen aus der privaten Arbeitslosenversicherung ist vertraglich begrenzt und hängt von der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I ab.

Die private Arbeitslosenversicherung ersetzt die staatliche Arbeitslosenversicherung

Das ist falsch. Sie ergänzt diese lediglich, bietet jedoch keine vollständige Alternative zum gesetzlichen System, in dem Arbeitnehmer verpflichtend einzahlen müssen. Die private Arbeitslosenversicherung ist eine Ergänzung zum staatlichen System.

Jeder kann problemlos eine private Arbeitslosenversicherung abschließen

Nicht jede Berufsgruppe oder Beschäftigungsform wird versichert. Selbständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer in Probearbeitsverhältnissen können die private Arbeitslosenversicherung nicht abschließen.

Wer kündigt, bekommt automatisch Leistungen

Viele Versicherte glauben, dass sie auch dann versichert sind, wenn sie selbst kündigen. In Wahrheit zahlt die private Arbeitslosenversicherung nur bei unverschuldetem Arbeitsplatzverlust (z.B. betriebsbedingte Kündigung).

Die häufigsten Fragen zur privaten Arbeitslosenversicherung

Die private Arbeitslosenversicherung orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – denn ihre Leistungen soll sie ergänzen. Und die gesetzliche Absicherung basiert auf dem Nettolohn und dem Familienstand – 60 bis 67 Prozent des Nettolohns wird als Arbeitslosengeld I gezahlt. Dementsprechend sichert die private Arbeitslosenversicherung 33 bis 40 Prozent des Nettolohns zusätzlich ab, auf dessen Basis die mögliche Versicherungssumme berechnet wird.
Das gesetzliche Arbeitslosengeld (auch ALG I genannt) beträgt 60 bis 67 Prozent des letzten durchschnittlichen Nettolohns – je nach Familienstand. Die maximale Leistungsdauer richtet sich nach der Versicherungszeit und dem Alter – mehr zu möglichen Sonderfällen erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Nein, leider nicht. Voraussetzung für die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung ist ein Beschäftigungsverhältnis, das der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung unterliegt. Selbstständige Tätigkeiten sind somit ebenso nicht versicherbar wie geringfügigen Beschäftigungen und versicherungsfreien Tätigkeit.
Damit Sie einen Anspruch auf Leistungen aus der privaten Arbeitslosenversicherung haben, muss Ihnen betriebsbedingt während der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei einer Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen wird nicht geleistet, ebenso bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Sie müssen als Versicherungsnehmer zudem bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet werden und ALG I beziehen. Die Arbeitslosigkeit muss außerdem länger als 61 Tage bestehen, geleistet wird dann rückwirkend (sog. Karenzzeit). Außerdem muss die Wartezeit von 90 Tagen abgelaufen sein.
Um versicherbar zu sein, muss bei Vertragsabschluss ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis nach deutschem Recht bestehen, das eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden in der Woche vorsieht. Es darf kein Ausbildungs- oder Probearbeitsverhältnis oder ein Saisonarbeitsverhältnis vorliegen und das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf keinem direkten Verwandten gehören.
Der Gehaltsschutzbrief besteht zum einen aus der privaten Arbeitslosenversicherung und zum anderen aus einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn Sie längerfristig krankgeschrieben sind. Sie entscheiden, ob Sie nur die Arbeitslosenversicherung abschließen, die Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder beides zusammen.
Ja, die Wartezeit beträgt 90 Tage ab Vertragsschluss.

In folgenden Fällen erbringt die Arbeitslosenversicherung keine versicherte Leistung: 

  • Die Arbeitslosigkeit ist unmittelbar oder mittelbar verursacht durch Epidemien, Pandemien, kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen.
  • Sie wussten bei Abschluss des Vertrags bereits von der bevorstehenden Beendigung der versicherten Tätigkeit.
    Zu Beginn des Versicherungsschutzes bestand bereits ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
  • Die Arbeitslosigkeit tritt durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein.
  • Die Arbeitslosigkeit folgt auf ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder einem Partner, mit dem Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben oder es besteht bei einem in direkter Linie Verwandten sowie Verwandten zweiten Grades oder bei einem Unternehmen, das von dem zuvor genannten Personenkreis oder von Ihnen mit mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile geführt wird.
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