Private Arbeitslosenversicherung Finanzielle Unterstützung bei einer Kündigung
Was passiert mit Ihren finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie arbeitslos werden? Die Miete muss bezahlt werden, die Raten für die eigenen vier Wände, Kredite müssen bedient werden, die alltäglichen Kosten ebenso. Das Gehalt ist dafür eingeplant, genau diese finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Die private Arbeitslosenversicherung schließt in diesem Fall die Lücke zwischen Arbeitslosengeld und Ihrem Nettogehalt.
Warum eine private Arbeitslosenversicherung unverzichtbar ist
Einkommenslücke schließen
Das Arbeitslosengeld ersetzt maximal 67 % des bisherigen Nettoeinkommens. Die Differenz summiert sich schnell zu einer spürbaren monatlichen Belastung.
Laufende Kosten absichern
Fixkosten wie Miete, Kredite und Versicherungen bleiben bestehen. Ohne zusätzliche Absicherung entsteht schnell finanzieller Druck.
Rücklagen schützen
Ersparnisse sind oft schneller aufgebraucht als gedacht. Die Versicherung sorgt dafür, dass langfristig aufgebaute Reserven erhalten bleiben.
Zeit für die richtige Entscheidung gewinnen
Finanzieller Druck führt häufig zu vorschnellen Entscheidungen im Jobwechsel. Eine Absicherung schafft Ruhe und ermöglicht es, den nächsten Schritt strategisch zu planen.
Eine private Arbeitslosenversicherung sorgt nicht dafür, dass Arbeitslosigkeit verhindert wird – aber sie entscheidet darüber, ob sie zu einem finanziellen Problem wird.
Kurz gesagt: Egal, was der Grund für eine betriebsbedingte Kündigung auch ist. In allen Fällen kann eine private Arbeitslosenversicherung helfen, die finanziellen Folgen einer drohenden Arbeitslosigkeit zu mildern.
Für wen ist eine private Arbeitsosenversicherung sinnvoll?
Alleinverdiener
Angestellte in unsicheren Branchen
Führungskräfte mit hohem Einkommen
Menschen mit laufenden finanziellen Verpflichtungen
Welche Leistungen bietet die private Arbeitslosenversicherung?
Der Gehaltsschutzbrief als private Arbeitslosenversicherung zahlt Ihnen nach Ablauf der Karenzzeit von 30 Tagen rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit die versicherte Leistung. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie betriebsbedingt Ihre Arbeit verlieren. Das heißt: Der Verlust Ihrer Arbeit ist aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig – zum Beispiel bei Absatzschwierigkeiten oder wenn Arbeitsplätze aus anderen Gründen wegfallen.
Versichert ist im Gehaltsschutzbrief als private Arbeitslosenversicherung außerdem eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, um eine betriebsbedingte Kündigung oder Freistellung zu vermeiden. Versicherbar ist die Einkommenslücke zwischen Ihrem Nettogehalt und dem Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Leistung aus der privaten Arbeitslosenversicherung erhalten Sie, solange Sie Leistungen nach dem ALG I beziehen – maximal für 24 Monate.
In welcher Höhe kann man eine private Arbeitslosenversicherung abschließen?
Die möglichen Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung betragen bis zu 2.000 Euro, maximal ist jedoch eine Absicherung in Höhe Ihrer voraussichtlichen Versorgungslücke bei Arbeitslosigkeit möglich.
Denken Sie bei der Wahl der richtigen Absicherung an die relevanten Faktoren. Der Gehaltsschutzbrief als Arbeitslosenversicherung soll die finanzielle Lücke schließen, die eine Arbeitslosigkeit verursacht: Je nach Familienstand beträgt diese 33 bis 40 Prozent Ihres letzten Nettogehalts.
Um die richtige Rentenhöhe der Arbeitslosenzusatzversicherung zu ermitteln, fragen Sie sich, wie groß Ihre individuelle Finanzlücke im Falle einer Arbeitslosigkeit sein wird:
- Haben Sie Ersparnisse, die den Bedarf reduzieren? Oder sind Sie vom ersten Tag einer Arbeitslosigkeit auf Zusatzleistungen angewiesen?
- Brauchen Sie zudem bei einer Arbeitslosigkeit das gleiche Einkommensniveau wie zu Zeiten einer Erwerbstätigkeit – oder fallen ggf. Kosten weg?
- Und nicht zuletzt sollten Sie überlegen, wie es in Ihrer Branche und in Ihrem Job-Umfeld aussieht: Werden Sie schnell wieder eine Anstellung finden, oder ist die zu erwartende finanzielle Lücke größer, weil Sie eine längere Arbeitslosigkeit befürchten.
Die Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung lassen sich natürlich jederzeit anpassen, wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert.
Jetzt das Einkommen absichern
Das gesetzliche Arbeitslosengeld reicht oft nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die finanzielle Lücke entsteht sofort – und wächst mit jedem Monat. Sichern Sie sich rechtzeitig ab.
Was kann ich im Gehaltsschutzbrief zusätzlich absichern?
Der Gehaltsschutzbrief kann von Ihnen ergänzt werden um Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Versichert ist dann eine Zahlung, wenn Sie eine Einkommenslücke haben bei Bezug von Krankengeld (bei gesetzlicher Krankenversicherung), bei Krankentagegeld (bei privater Krankenversicherung) bzw. Verletztengeld (bei gesetzlicher Unfallversicherung). Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre letzte berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise mehr ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Geleistet wird dann gegen Nachweis ab dem 43. Tag einer Krankschreibung.
savme: Anbieter des Gehaltsschutzbriefes
Partner von savme für den Gehaltsschutzbrief sind namhafte Versicherer wie die AXA oder die Ideal Versicherung. savme hat die Police neu auf den Markt gebracht und ist mittlerweile leider der einzige Anbieter mit diesem Leistungsumfang.
Andere Arbeitslosenversicherungen wie die der R+V werden nicht mehr angeboten oder sind eher als Restschuldversicherung ausgeprägt, übernehmen also nur Raten- und Kreditverpflichtungen – es gibt aber nicht wie bei savme eine frei verfügbare Versicherungsleistung.
Welche Kosten entstehen bei einer Arbeitslosigkeitsversicherung?
Die Kosten der privaten Arbeitslosenversicherung, die oft auch als Arbeitslosigkeitsversicherung bezeichnet wird, bemessen sich zum einen nach der Höhe der monatlichen Zahlung, die Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit versichert sehen möchten.
Zum anderen hängt der Beitrag davon ab, welche Zusatzleistungen Sie im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung versichern möchten.
Nehmen wir einmal an, Sie verdienen 4.500 Euro brutto und beziehen als gesetzlich Pflichtversicherter Kindergeld. Sie erhalten dann netto 2.879 Euro, bei Arbeitslosigkeit bekommen Sie 1.902 Euro Arbeitslosengeld. Es entsteht in diesem Fall eine Einkommenslücke zwischen dem Arbeitslosengeld und dem bisherigen Nettoeinkommen von 976 Euro. Wenn Sie bei gleichen Rahmenbedingungen erkranken, stehen Ihnen 2.277 Euro Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zu. In diesem Fall bleibt immerhin eine Lücke von 602 Euro zwischen dem letzten Netto-Einkommen vor der Erkrankung und dem Krankengeld, das Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten.
Um die Lücke im Fall einer Arbeitslosigkeit zu schließen, müssen Sie einen monatlichen Beitrag avon 35,72 Euro aufwenden – nicht viel, wenn man bedenkt, dass Sie dafür Ihr Einkommen um 976 Euro aufstocken.
Möchten Sie im Falle einer Erkrankung weiterhin über Ihr bisheriges Nettoeinkommen verfügen und die fehlenden 602 Euro aufstocken, wird dafür im Monat ein Beitrag von 15,65 Euro fällig. Natürlich können Sie im Rahmen der Arbeitslosigkeitsversicherung beide Absicherungen miteinander kombinieren.
Private Arbeitslosenversicherung ohne Wartezeit
Immer wieder werden wir gefragt, ob es nicht eine private Arbeitslosenversicherung ohne Wartezeit gibt. Leider wird ein solcher Schutz nicht angeboten – und er würde auch wenig bringen. Denn die Anbieter einer privaten Arbeitslosenversicherung werden sich immer genau anschauen, welche Tätigkeit bei welchem Arbeitgeber versichert werden soll. Kriselt es dort bereits oder schwächelt eine ganze Branche und Sie wollen sich deswegen privat gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit versichern, dann dürfte der Antrag in aller Regel nach dem Arbeitgeber-Check abgelehnt werden.
Warum die private Arbeitslosenversicherung über optimal-absichern.de abschließen?
Wer eine private Arbeitslosenversicherung sucht, möchte vor allem eines: echte finanzielle Stabilität, wenn der Job plötzlich wegfällt. Genau an diesem Punkt setzen wir an. Wir vergleichen nicht nur Beiträge oder Leistungen, sondern prüfen sehr konkret, wie zuverlässig ein Tarif im Ernstfall Einkommen ersetzt, welche Bedingungen wirklich zählen – und wo Risiken lauern, die im Kleingedruckten sonst leicht übersehen werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
100 % in Ihrem Interesse
Wir vermitteln nicht „den Tarif des Tages“, sondern die Lösung, die zu Ihrem Leben passt.
Verständliche Beratung statt Fachchinesisch
Wir erklären, was Sie wirklich schützt – und was überflüssig wäre.
Schnell, transparent, stressfrei
Vergleich, Empfehlung und Abschluss in wenigen Minuten – aber mit der Tiefe eines Profis.
Garantiert leistungsstark
Wir zeigen verständlich, welche Bedingungen im Leistungsfall entscheidend sind – etwa bei betriebsbedingter Kündigung, Insolvenz oder Aufhebungsverträgen.
Ihr bester Schutz
Wir sorgen dafür, dass Ihr Einkommen professionell und mit dem besten Schutz am Markt abgesichert ist.
Schadenfall-Begleitung
Wenn etwas passiert, lassen wir Sie nicht allein. Wir helfen bei der Abwicklung und sprechen im Zweifel direkt mit dem Versicherer.
Typische Irrtümer und Missverständnisse bei der privaten Arbeitslosenversicherung
Die private Arbeitslosenversicherung zahlt sofort bei Arbeitslosigkeit
Oftmals denken Versicherte, sie erhalten Leistungen unmittelbar nach Jobverlust. Tatsächlich gilt aber eine vertraglich festgelegte Warte- bzw. Karenzzeit, die 90 Tage beträgt.
Private Arbeitslosenversicherungen zahlen auch bei Kurzarbeit
Manche Versicherte nehmen irrtümlich an, dass ihre private Arbeitslosenversicherung auch bei Kurzarbeit einspringt. Meistens ist Kurzarbeit jedoch explizit ausgeschlossen und stellt keinen Versicherungsfall dar.
Eine private Arbeitslosenversicherung zahlt unbegrenzt lange
Die Dauer der Leistungen aus der privaten Arbeitslosenversicherung ist vertraglich begrenzt und hängt von der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I ab.
Die private Arbeitslosenversicherung ersetzt die staatliche Arbeitslosenversicherung
Das ist falsch. Sie ergänzt diese lediglich, bietet jedoch keine vollständige Alternative zum gesetzlichen System, in dem Arbeitnehmer verpflichtend einzahlen müssen. Die private Arbeitslosenversicherung ist eine Ergänzung zum staatlichen System.
Jeder kann problemlos eine private Arbeitslosenversicherung abschließen
Nicht jede Berufsgruppe oder Beschäftigungsform wird versichert. Selbständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer in Probearbeitsverhältnissen können die private Arbeitslosenversicherung nicht abschließen.
Wer kündigt, bekommt automatisch Leistungen
Viele Versicherte glauben, dass sie auch dann versichert sind, wenn sie selbst kündigen. In Wahrheit zahlt die private Arbeitslosenversicherung nur bei unverschuldetem Arbeitsplatzverlust (z.B. betriebsbedingte Kündigung).
Die häufigsten Fragen zur privaten Arbeitslosenversicherung
Versichert wird der Nettolohn – warum ist das die Grundlage?
Wie hoch ist die Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung?
Kann ich als Selbstständiger die private Arbeitslosenversicherung abschließen?
Was sind die Leistungsvoraussetzungen der privaten Arbeitslosenversicherung?
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um mich privat gegen Arbeitslosigkeit versichern zu können?
Was ist der Gehaltsschutzbrief?
Gibt es eine Wartezeit bei der Arbeitslosenversicherung?
Wann ist die Leistung ausgeschlossen ?
In folgenden Fällen erbringt die Arbeitslosenversicherung keine versicherte Leistung:
- Die Arbeitslosigkeit ist unmittelbar oder mittelbar verursacht durch Epidemien, Pandemien, kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen.
- Sie wussten bei Abschluss des Vertrags bereits von der bevorstehenden Beendigung der versicherten Tätigkeit.
Zu Beginn des Versicherungsschutzes bestand bereits ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. - Die Arbeitslosigkeit tritt durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein.
- Die Arbeitslosigkeit folgt auf ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder einem Partner, mit dem Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben oder es besteht bei einem in direkter Linie Verwandten sowie Verwandten zweiten Grades oder bei einem Unternehmen, das von dem zuvor genannten Personenkreis oder von Ihnen mit mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile geführt wird.
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