Baufinanzierung verhandeln So sichern Sie sich bessere Konditionen bei der Bank

Eine Untervermietung wirkt auf den ersten Blick oft unkompliziert: ein freies Zimmer, sinkende Wohnkosten und mehr finanzielle Flexibilität. Viele unterschätzen jedoch, dass sich durch einen Untermieter auch wichtige Fragen rund um Haftung, Hausrat und Versicherungsschutz verändern können.

Genau deshalb sollte das Thema Absicherung bei einer Untervermietung nicht unterschätzt werden. Denn schnell stellt sich die Frage, wer bei Schäden haftet, ob der Hausrat des Untermieters mitversichert ist oder welche Risiken entstehen, wenn Schlüssel verloren gehen oder gemeinsames Eigentum beschädigt wird. Entscheidend ist dabei nicht nur, überhaupt versichert zu sein – sondern ob der bestehende Schutz auch wirklich zur Wohnsituation passt.

So ist Ihr Hausrat als Hauptmieter geschützt

Wenn Sie einen Untermieter in Ihrer Wohnung aufnehmen, ändert das am Schutz Ihrer Hausratversicherung zunächst wenig. Sie schützt den versicherten Hausrat gegen die versicherten Gefahren, vor allem gegen:

  • Einbruchdiebstahl,
  • Feuer,
  • Leitungswasser sowie
  • Hagel und Sturm.

Wer möchte, bekommt über die Hausratversicherung zusätzlich auch Schutz gegen Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Glasbruchschäden, Fahrraddiebstahl und Wasseraustritt, zum Beispiel aus Aquarien.

Versichert ist dabei Ihr Hausrat gegen die genannten Gefahren. Der Untermieter selbst stellt also keine versicherte Gefahr dar. Beschädigt er etwas in Ihren vier Wänden, muss Ihre Hausratversicherung nicht zahlen.

Solche Schäden sind kein Fall für Ihre Hausratversicherung, sondern für die Haftpflichtversicherung des Untermieters.

Tipp: Versichert ist Ihr Hausrat

Der Schutz Ihrer Hausratversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Ihren eigenen Hausrat. Das Hab und Gut des Untermieters ist zunächst nicht mitversichert und würde bei einem Wohnungsbrand nicht ersetzt werden.

Warum Ihr Untermieter eine Haftpflichtversicherung braucht

Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich unverzichtbar, da ein größerer Haftpflichtschaden mit Personenschäden schnell sehr teuer werden kann. Das gilt unabhängig davon, ob jemand zur Untermiete wohnt oder in den eigenen vier Wänden lebt.

Die Haftpflichtversicherung trägt Schäden, die man anderen zufügt und für die man nach dem Gesetz ersatzpflichtig ist.

Haftpflicht zahlt bei Schäden durch Untermieter

Das gilt natürlich auch, wenn Eigentum anderer Personen beschädigt wird. Genau hier kommt die Bedeutung für den Untermieter ins Spiel. Denn auch Menschen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, sind gegenseitig zum Schadensersatz verpflichtet – es sei denn, es handelt sich um Familienangehörige oder sie haben gemeinsam einen Haftpflichtvertrag.

Bei einem Untermieter wird beides in der Regel nicht zutreffen. Deshalb greift der Haftpflichtschutz, wenn der Untermieter zum Beispiel den Fernseher des Hauptmieters aus Versehen beschädigt.

Umfang der Haftpflichtversicherung ist entscheidend

Die Qualität der Haftpflichtversicherung kann für Untermietverhältnisse sehr relevant sein. So sollten Gefälligkeitsschäden mitversichert sein, weil ansonsten ein durchnässtes Parkett möglicherweise nicht versichert ist, wenn der Untermieter während des Urlaubs die Blumen des Hauptmieters gießt.

Auch Mietsachschäden sollten mitversichert sein, wenn der Untermieter zum Beispiel das Sofa des Hauptmieters mit Rotwein beschädigt.

Eine Schlüsselversicherung sollte ebenfalls enthalten sein, damit Kosten nach dem Verlieren eines Schlüssels – etwa für den Austausch einer Schließanlage – nicht selbst getragen werden müssen.

Gemeinsame Anschaffungen können problematisch sein

Problematischer wird es, wenn Mieter und Untermieter gemeinsame Anschaffungen tätigen – etwa einen WG-Laptop kaufen oder eine teure Kaffeemaschine. Denn bei Schäden am eigenen Miteigentum wird die Haftpflichtversicherung die Leistung in aller Regel verweigern.

Sinnvoller ist es deshalb, Eigentum möglichst klar zu trennen – zumindest aus versicherungsrechtlicher Sicht.

Haftpflichtversicherung bei Studenten

Gerade bei Studenten sehen Haftpflichtversicherungen viele besondere Regeln vor. Diese entscheiden darüber, ob und wie zum Beispiel Schutz über die Eltern besteht.

Studenten sollten deshalb zusammen mit ihren Eltern prüfen, ob ein ausreichender Haftpflichtschutz besteht.

Vertrauen ist gut …

… aber der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist besser, wenn jemand bei Ihnen als Untermieter einzieht. Lassen Sie sich das Bestehen eines entsprechenden Schutzes durch den Versicherungsschein nachweisen.

Wie versichert der Untermieter seinen Hausrat?

Untermieter haben meist mehrere Möglichkeiten, ihr Hab und Gut ausreichend zu schützen.

Mitversicherung über die Eltern

Vor allem Studenten können ihren Hausrat häufig über die Hausratversicherung der Eltern bis zum Studienende mitversichern. Die Versicherungssumme sollte dabei entsprechend angepasst werden – vor allem bei teuren Elektrogeräten in der Studentenwohnung.

Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung

Wer nur vorübergehend oder unter der Woche als Untermieter unterkommt und ansonsten eine eigene, mit einer Hausratversicherung geschützte Wohnung hat, profitiert in der Regel von der sogenannten Außenversicherung.

Damit ist Hausrat auch dann geschützt, wenn er sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob das bei Ihnen der Fall ist.

Kleine Hausratversicherung

Natürlich lassen sich auch untervermietete Zimmer separat mit einer Hausratversicherung schützen. Weil meist nur wenige Quadratmeter zu versichern sind, kostet der Schutz häufig nur wenige Euro im Monat.

Eine Hausratversicherung für alle

Bei einer Untervermietung im Rahmen einer Wohngemeinschaft kann die aus Hauptmietern bestehende Wohngemeinschaft natürlich auch selbst den Hausrat aller Mitbewohner in einer Police versichern.

Hier gelten für die Wahl der richtigen Hausratversicherung die gleichen Vorgaben wie bei einer klassischen Wohnsituation.

Ist Ihre Untervermietung überhaupt erlaubt?

Diese Frage stellt sich irgendwann, wenn Untervermietung ein Thema wird. Im Prinzip gilt: Wenn es Gründe für die Untervermietung gibt, muss der Vermieter sie häufig erlauben. Man spricht dann von einem berechtigten Interesse.

Das kann zum Beispiel der Fall sein:

  • wenn freie Zimmer durch den Auszug eines Familienmitglieds entstehen,
  • wenn ein gesunkenes Einkommen zu finanziellen Engpässen führt,
  • wenn durch Krankheit häusliche Pflege notwendig wird.

Nur in seltenen Fällen wäre ein Verbot der Untervermietung rechtmäßig – etwa wenn durch einen weiteren Untermieter eine Überbelegung der Wohnung eintreten würde.

Tipp: Untervermietung genehmigen lassen

Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch geht hervor, dass der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen kann, wenn der Mieter eine Mietsache unbefugt einer dritten Person überlässt.

Eine Untervermietung muss also immer genehmigt werden. Andernfalls kann der Vermieter kündigen.

Recht auf Untervermietung? Streit kann schnell eskalieren

Auch wenn die meisten Vermieter zustimmen, kann ein Streit um das Recht zur Untervermietung schnell eskalieren. Das gilt für die Genehmigung genauso wie für einen gegebenenfalls erhobenen Untermieterzuschlag.

In diesem Fall ist es hilfreich, wenn Mietrechtsschutz für den Hauptmieter besteht. Er kann dann die Zustimmung zur Untervermietung einklagen und vor Gericht sein berechtigtes Interesse darlegen, ohne Angst haben zu müssen, auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben.

Gleichzeitig deckt der Mietrechtsschutz in Ergänzung mit einer privaten Rechtsschutzversicherung auch viele andere Streitigkeiten mit dem Vermieter ab. So greift der Mietrechtsschutz auch bei Kündigungen, fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen.

Nicht helfen kann der Mietrechtsschutz allerdings bei Auseinandersetzungen mit dem Untermieter, wenn dieser etwas nicht zahlt. Denn in diesem Fall sind Sie rechtlich in der Rolle des Vermieters und nicht über den Rechtsschutz für Mieter abgesichert.

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