Produktcheck Berufsunfähigkeitsversicherung Alte Leipziger Tarif BV 10

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bewerten ist auf den ersten Blick einfach: Bedingungen lesen, Leistungen vergleichen, Tarif auswählen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass genau hier die größten Unterschiede liegen. Denn nicht nur einzelne Leistungsbausteine entscheiden über die Qualität eines Tarifs – entscheidend ist das Zusammenspiel aus Definition, Leistungsprüfung, Flexibilität und Antrag.

Mit dem Tarif BV10 der Alte Leipziger liegt ein Angebot vor, das im Markt häufig zu den leistungsstärkeren Lösungen gezählt wird. Wir haben uns den Tarif einmal genauer angeschaut.

Leistungsbausteine im Detail

Die Bedingungen sehen eine Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit vor, arbeiten mit dem wichtigen Sechs-Monats-Zeitraum und leisten auch dann rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit bereits sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Beruf, der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist ausdrücklich geregelt. Das ist schon einmal eine sehr gute Basis. 

Möglich sind zudem die Vereinbarung von Karenzzeiten, eine Beitragsdynamik und eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall von 1 bis 3 Prozent. Eine lebenslange BU-Rente bietet der Tarif nicht. Eine Dienstunfähigkeits-Klausel ist nicht versicherbar.

Zuletzt ausgeübter Beruf

Der Tarif stellt bei der Bemessung der Berufsunfähigkeit auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Positiv: Auch Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Mischtätigkeiten werden berücksichtigt. Bei Studenten und Auszubildenden in der zweiten Hälfte der Ausbildung wird zugunsten der versicherten Person die Lebensstellung berücksichtigt, die mit dem Abschluss typischerweise erreicht würde.

Umorganisation bei Selbstständigen 

Bei Selbstständigen bleibt eine Umorganisationsprüfung möglich. Der Tarif begrenzt diese aber: Eine Umorganisation muss zumutbar, betrieblich sinnvoll und ohne erheblichen Kapitalaufwand möglich sein. Auf eine abstrakte Umorganisationsprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet, etwa bei weniger als fünf Mitarbeitern oder bei Akademikern mit mindestens 90 % kaufmännischer/organisatorischer Tätigkeit.

Nachversicherung und Ausbaugarantie

Die Nachversicherung ist insgesamt ein starker Bereich. Die Auswertung bestätigt Nachversicherung ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung, ereignisabhängige Nachversicherung, Ausbaugarantie und eine Verlängerungsmöglichkeit bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Einschränkend: Bei einem neuen Vertrag gelten die dann gültigen Tarife, Bedingungen, Steuerregeln und Annahmerichtlinien; nur innerhalb bestimmter Grenzen bleibt die Erhöhung im bestehenden Vertrag möglich.

AU-Klausel

Die AU-Klausel kann gegen Mehrbeitrag vereinbart werden. Sie leistet maximal 24 Monate. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn sie bereits mindestens vier Monate ununterbrochen besteht und ein Facharzt eine Fortdauer bis zu insgesamt sechs Monaten bescheinigt; bei bereits sechs Monaten AU genügt, dass eine der Krankmeldungen fachärztlich bescheinigt wurde.

Zeitlich befristetes Anerkenntnis

Grundsätzlich soll kein zeitlich befristetes Anerkenntnis ausgesprochen werden, bei sachlichem Grund ist es aber einmalig für maximal 12 Monate möglich. Für Kunden wichtig: Ein befristetes Anerkenntnis kann den Leistungsfall zunächst entschärfen, schafft aber keine endgültige Sicherheit.

Stärken des BV10

Die Stärken des Tarifs BV10 der Alte Leipziger liegen vorwiegend in einer insgesamt sehr sauberen und praxisnah ausgestalteten Grundstruktur. Bereits die Definition der Berufsunfähigkeit ist klar und verbraucherfreundlich geregelt: Eine Leistung erfolgt ab einem Grad von 50 Prozent, kombiniert mit einer Sechs-Monats-Prognose und der rückwirkenden Anerkennung, wenn dieser Zustand bereits entsprechend lange bestanden hat. Dadurch entsteht eine verlässliche und nachvollziehbare Grundlage für den Leistungsfall.

Positiv hervorzuheben ist zudem, dass Leistungen auch dann rückwirkend erbracht werden, wenn die Berufsunfähigkeit erst später gemeldet wird. Das reduziert das Risiko, dass Kunden durch organisatorische Verzögerungen finanzielle Nachteile erleiden. In dieselbe Richtung wirkt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann die Leistung nicht mit dem Hinweis verweigern, dass theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte.

Ein weiterer Pluspunkt liegt in den Regelungen für unterschiedliche Lebenssituationen. Der Tarif berücksichtigt nicht nur klassische Erwerbsbiografien, sondern auch Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Personen mit gemischten Tätigkeiten. Dadurch bleibt der Schutz auch in Übergangsphasen stabil und nachvollziehbar.

Stark ist auch der Bereich der Nachversicherung und Ausbauoptionen. Der Tarif bietet vielfältige Möglichkeiten, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebensumstände anzupassen. Das ist insbesondere für jüngere Kunden und Personen mit wachsendem Einkommen ein zentraler Vorteil.

Ergänzt wird das Leistungsniveau durch sinnvolle Zusatzbausteine. Dazu zählen insbesondere die AU-Klausel, die eine Leistung bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht, sowie die Infektionsklausel und die Krebs-Soforthilfe, die in bestimmten Situationen einen vereinfachten und schnelleren Zugang zur Leistung schaffen.

Abgerundet wird das Gesamtbild durch transparente Regelungen im Leistungsprüfungsprozess. Klare Abläufe und Informationspflichten sorgen dafür, dass der Kunde im Leistungsfall nicht im Unklaren bleibt, sondern nachvollziehen kann, wie der Versicherer arbeitet und welche Schritte erforderlich sind.

Schwächen des BV 10

Auch wenn der Tarif BV10 insgesamt auf einem soliden Leistungsniveau liegt, gibt es einige Punkte, die aus Verbrauchersicht eingeordnet werden müssen. Dazu gehört zunächst, dass kein Verzicht auf die konkrete Verweisung vereinbart ist. Das bedeutet: Übt der Versicherte im Leistungsfall tatsächlich eine andere Tätigkeit aus, die seiner Qualifikation und bisherigen Lebensstellung entspricht, kann dies Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben. Diese Regelung ist im Markt zwar üblich, bleibt aber ein relevanter Punkt für die Praxis.

Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses. Zwar ist dies an sachliche Gründe gebunden und zeitlich begrenzt, dennoch kann es dazu führen, dass Leistungen zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum zugesprochen werden und anschließend erneut geprüft werden müssen. Das schafft für den Kunden eine gewisse Unsicherheit im Leistungsfall.

Für Selbstständige ist insbesondere die Umorganisationsprüfung von Bedeutung. Der Versicherer kann prüfen, ob durch eine zumutbare Umgestaltung des Betriebs eine Weiterarbeit möglich wäre. Auch wenn diese Prüfung in den Bedingungen eingegrenzt ist, bleibt sie ein potenzieller Unsicherheitsfaktor – primär für Unternehmer mit flexiblen Betriebsstrukturen.

Ferner verzichtet der Tarif auf einige spezielle Leistungsbausteine. Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist nicht enthalten, sodass Beamte oder beamtenähnliche Berufsgruppen hier keinen direkten Gleichlauf zwischen Dienstunfähigkeit und Leistungsauslösung haben. Ebenso wird keine lebenslange BU-Rente angeboten, der Versicherungsschutz endet also mit der vereinbarten Laufzeit. Auch eine eigenständige Pflegeabsicherung ist nicht Bestandteil des Tarifs, sodass dieses Risiko separat betrachtet werden muss.

Die Risikoprüfung 

Der Antrag mit der Risiko- und Gesundheitsprüfung ist für Verbraucher fast genauso wichtig wie die Bedingungen. Denn die beste BU nützt wenig, wenn die Gesundheitsangaben den Zugang versperren oder im Leistungsfall für Konfliktstoff sorgen.

Die Alte Leipziger weist im Antrag ausdrücklich darauf hin, dass Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen. Unwahre oder unvollständige Angaben können je nach Verschulden zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung führen. Zudem kann der Versicherer zur Qualitätssicherung stichprobenartig Hausarztberichte anfordern.

Gesundheitsfragen – was konkret abgefragt wird

Der Antrag arbeitet mit mehreren Zeiträumen:

  • 3 Jahre: ärztliche, psychologische, heilpraktische oder therapeutische Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen zu zahlreichen Organsystemen; außerdem unbehandelte Beschwerden in den vergangenen drei Monaten.
  • 5 Jahre: psychische Erkrankungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Drogen/Cannabis, regelmäßiger Alkoholkonsum sowie Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Wochen ununterbrochen.
  • 10 Jahre: stationäre Untersuchungen oder Behandlungen, Kuren, Reha, Entzug, Operationen, Strahlen- oder Chemotherapie sowie geplante oder empfohlene stationäre Maßnahmen in den nächsten zwei Jahren.
  • Unbefristet: HIV-Infektion oder ausstehendes Testergebnis sowie Krebserkrankung.
  • Aktuell: körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen, Behinderungen, Fehlbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Bandscheibenschäden oder Bewegungseinschränkungen sowie GdB/MdE/GdS/Pflegegrad.
  • Raucherstatus: Es wird gefragt, ob in den vergangenen zwölf Monaten aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Pfeife geraucht wurden; ausdrücklich umfasst sind auch elektrische Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen.

Die Gesundheitsprüfung ist detailliert, aber nicht ungewöhnlich für eine hochwertige BU. Der entscheidende Punkt ist: Viele Fragen sind breit formuliert, zudem finden wir die Frage nach Beschwerden ohne ärztliche Konsultation in den drei Monaten vor Vertragsschluss für zu weitgehend. Entsprechend hoch ist die Bedeutung einer sorgfältigen und strukturierten Aufbereitung der Gesundheitsdaten vor Antragstellung.

Wie gut ist die BV 10 der Alte Leipziger?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Tarif BV 10 der Alte Leipziger ist ein leistungsstarker BU-Tarif mit vielen sauber gelösten Kernpunkten. Besonders überzeugend sind die BU-Definition, der Verzicht auf abstrakte Verweisung, die Regelungen für junge Menschen und die Nachversicherungsmöglichkeiten. Entscheidend ist die saubere Antragstellung. Die Risikoprüfung der Alte Leipziger gilt als anspruchsvoll und herausfordernd.

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